Familienrecht
Kaum ein anderes Rechtsgebiet bietet so viel Konfliktpotenzial wie das Familienrecht. Wir streiten uns gerne, wenn es denn wirklich sein muss. Ebenso gerne helfen wir unseren Mandanten aber auch dabei, einvernehmliche und dann deutlich preiswertere Lösungen zu finden und umzusetzen.
Es geht bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen zwar häufig um Geld, manchmal auch nur darum, aber regelmäßig sind wegen anderer Themen auch die verschiedensten Gefühle aller Betroffener, vor allem der Kinder mit zu berücksichtigen.
Auch das ist uns wichtig. Deshalb begrüßen und akzeptieren wir, dass kaum ein anderes Rechtsgebiet wie das Familienrecht eine solch große Nähe zwischen Mandant und Anwalt verlangt. Neben Erfahrung und Fachwissen ist daher auch ein großes Maß an Einfühlungsvermögen gefragt, damit das erforderliche Vertrauen auch entsteht.
Deshalb beschäftigen wir uns nicht nur „so nebenbei“ mit diesem schwierigen Rechtsgebiet, sondern haben diesen Bereich unserer Arbeit als ganz deutlichen Schwerpunkt bewusst gewählt.
Die wesentlichen Bereiche unserer erfolgreichen Tätigkeit sind folgende:
- Scheidung
- Unterhalt (für Kinder, getrennte Eheleute, nichteheliche Mütter, Eltern, Enkel)
- Zugewinn/Vermögensauseinandersetzung
- Sorgerecht
- Besuchsregelungen (Umgangsrecht)
- Hausratsverteilung
- Gewaltschutzgesetz
- Eheverträge