Verkehrsrecht
Soweit Sie nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten sind, stehen Sie nach einem Verkehrsunfall regelmäßig einem übermächtigen, naturgemäß sehr spezialisierten Versicherungsunternehmen gegenüber.
Sie können den Versuch unternehmen, ohne Fachwissen und Erfahrung beim Verkehrsunfallrecht, Ihren Unfallschaden selbstständig abzuwickeln.
Dies führt in der Regel dazu, dass Sie von den Versicherern über eine längere Zeitspanne hingehalten werden und am Ende der Verkehrsunfallabwicklung eine wesentlich geringere Entschädigung erhalten, als es bei einer anwaltlichen Vertretung der Fall gewesen wäre.
Ist Ihnen bei einem Verkehrsunfall durch das Verschulden eines anderen ein Schaden entstanden, ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts aus folgenden Gründen empfehlenswert:
- Die Haftpflichtversicherungen neigen zu zögerlicher Schadenregulierung
- Der Geschädigte weiß oft nicht, was ihm zusteht
- Die Anwaltskosten trägt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers
Bei Verkehrsunfällen befassen wir uns mit der Geltendmachung von Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten und Wertminderung.
Bei Personenschäden setzen wir Ansprüche auf Schmerzensgeld, bei Dauerschäden o.ä. auch hinsichtlich der Zahlung einer Rente durch.
Nach Möglichkeit arbeiten wir hierbei mit den Kfz-Haftpflichtversicherungen unserer Mandanten zusammen, um den Verlust eines Schadenfreiheitsrabatts zu verhindern.
Wir unterstützen unsere Mandanten auch bei der Auswahl von Sachverständigen, Gutachtern und Ärzten.
Auch zur Klärung von Haftungsfragen bei Teil- oder Vollkaskoversicherungsverträgen stehen wir ebenfalls zur Verfügung.