Erbrecht
Wir beraten und vertreten – gerichtlich und außergerichtlich – Erben, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer im Zusammenhang mit deren Rechten vor und insbesondere nach dem Erbfall.
Das Ziel der beratenden Tätigkeit besteht darin, ohne langwierige Prozesse den Erbfall abzuwickeln und berechtigte Ansprüche geltend zu machen oder unberechtigte abzuwehren.
Die wesentlichen Bereiche unserer erfolgreichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Erbrechts sind folgende:
- Pflichtteilsrecht
- Erbauseinandersetzung
- Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen
- Testamentsvollstreckung
- Vermächtnisse und Auflagen
- Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen