Verkehrsstrafrecht
Im Verkehrsstrafrecht geht es um die üblichen Bereiche wie
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrer- oder Unfallflucht)
- Alkohol oder Drogen am Steuer
- Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr
- Nötigung und Gefährdung des Straßenverkehrs
- Beratung vor einer angeordneten MPU
Der versierte Verteidiger sucht gerne und häufig den unmittelbaren Kontakt zur Staatsanwaltschaft, weil oftmals über die konsensuale Verständigung ein sinnvolles Ergebnis erzielt wird, wobei in der Regel der Erhalt der Fahrerlaubnis im Vordergrund steht.
Gibt es keinen Konsens, stehen wir mit Einsatz und Erfahrung auch in strafrechtlichen Hauptverhandlungen tätkräftig an Ihrer Seite.