Jakob Bochem
Herr Rechtsanwalt Jakob Bochem, geboren 1963, studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln ab dem Wintersemester 1983/1984. Es folgte der Studienabschluss Anfang 1990.
Von 1991 bis Ende 1993 absolvierte Herr Bochem das Referendariat, welches mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Dezember 1993 endete. Vor und während des Referendariats war Herr Bochem als Personalsachbearbeiter in einer Versicherung tätig.
Nach der Zulassung als Rechtsanwalt im Januar 1994 war er in einer Frechener Anwaltskanzlei beschäftigt. Sodann wechselte Herr Bochem 1995 als Vertragsprüfer zu einer Tochtergesellschaft der Bundesanstalt für Vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS – Nachfolgerin der Treuhandanstalt) in Berlin. Nach der Rückkehr ins Rheinland war er von Ende 1995 bis Ende 2016 Sozius in einer Frechener Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt im Arbeits- und Zivilrecht, bis diese mit dem Tod des Sozius endete. In der Folgezeit war Herr Bochem als Einzelanwalt in einer Bürogemeinschaft tätig.
Herr Bochem ist seit 2004 „Fachanwalt für Arbeitsrecht“. Er ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht und in der Arbeitsgemeinschaft Baurecht im Deutschen Anwaltverein. Neben dem Arbeitsrecht arbeitet Herr Bochem vorwiegend in den Bereichen des Allgemeinen Zivilrechts und Vertragsrechts sowie im Privaten Bau- und Werkvertragsrecht und im Familienrecht.