Arzthaftungsrecht
Auch Ärzte machen Fehler. Die Wiederherstellung Ihrer Gesundheit hat hoffentlich dann ein fähiger Mediziner übernommen.
Für Sie sind wir dann tätig mit dem Ziel einer schnellen Klärung und Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche.
Dazu bedarf es zunächst der Feststellung der früheren und aktuellen medizinischen Situation, um einen Behandlungsfehler konkret darlegen und beweisen zu können.
Hierfür steht bei uns insbesondere Frau Rechtsanwältin Nickel mit Ihrer fundierten medizinischen Ausbildung zur Verfügung.